Lkw-Maut wird am 1. Juli 2018 auf Bundesstraßen ausgeweitet
Seit dem 31. März 2017 gilt die vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Das bedeutet die Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018! Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten. Quelle: www.toll-collect.de, 1.6.2018
Was bedeutet das für unsere Kunden, also für Sie?
Statt bisher insgesamt 15.000 Kilometer auf Autobahnen werden nun auch Bundesstraßen gebührenpflichtig! Mit der Erweiterung wächst das Mautnetz auf rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen. Und damit ist jeweils nur eine Fahrtrichtung beziffert.
Unseren Logistikdienstleitern entstehen nunmehr Mehrkosten für jede einzelne LKW-Fahrt. Ob bei der Anfahrt zum Abholen Ihrer Steine in unseren Werken, beim Transport Ihrer Steine zu Ihrem Bauvorhaben, aber auch bei der leeren Rückfahrt wieder zum Werk!
Leider sind wir dadurch gezwungen, die entstehenden Mehrkosten in Form eines entfernungsabhängigen, pauschalen Mautzuschlages zu unserer bestehenden Frachtpreisliste ab dem 1.7.2018 gesondert zu berechnen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.